Rechtsberatung
Im Rahmen von Grundberatungen stehen Ihnen die Fachleute des Regionalverbands Bern-Solothurn für juristische Fragen zur Verfügung. Die Beratung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. (Beachten Sie hierzu auch die aufgelisteten Merkblätter rund um den Mietvertrag und die Statuten.)
Für weiterführende oder spezifische Beratung in Rechtsfragen im Miet- und Genossenschaftsrecht setzen wir auf den Rechtsdienst von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Soweit gesetzlich zulässig, vertritt der Dachverband die Mitglieder auch vor Schlichtungbehörden und vor Gerichten . In anderen Fällen vermittelt er spezialisierte Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter. Die Juristinnen und Juristen des Dachverbandes können auch für die Leitung von Versammlungen (z.B. Generalversammlungen, Mieterinformationsversammlungen) beigezogen werden. Personen, die die Gründung einer Genossenschaft beabsichtigen, können die angebotene Gründungsberatung in Anspruch nehmen.
Für weiterführende oder spezifische Beratung in Rechtsfragen im Miet- und Genossenschaftsrecht setzen wir auf den Rechtsdienst von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Soweit gesetzlich zulässig, vertritt der Dachverband die Mitglieder auch vor Schlichtungbehörden und vor Gerichten . In anderen Fällen vermittelt er spezialisierte Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter. Die Juristinnen und Juristen des Dachverbandes können auch für die Leitung von Versammlungen (z.B. Generalversammlungen, Mieterinformationsversammlungen) beigezogen werden. Personen, die die Gründung einer Genossenschaft beabsichtigen, können die angebotene Gründungsberatung in Anspruch nehmen.