Initiativkomitee zieht «Bostudenzelg-Initiative» nach Zusicherung des Thuner Gemeinderates zurück
15.12.2023, IG Thun-Oberland
Der Thuner Gemeinderat hat dem Initiativkomitee nach Verhandlungen zugesichert, den Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau auf dem städtischen Land der Überbauung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» von mindestens 75 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Im Gegenzug hat das Initiativkomitee die Bostudenzelg-Initiative zurückgezogen.
Am 15. Juni 2023 hat ein Initiativkomitee eine Doppelinitiative für bezahlbare Wohnungen eingereicht («Bostudenzelg-Initiative» und «Thuner Wohn-Initiative»). Im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit dieser beiden Initiativen hat der Gemeinderat dem Initiativkomitee das rechtliche Gehör gewährt (vgl. Medienmitteilung vom 31. August 2023). In der Folge haben der Gemeinderat und eine Delegation des Initiativkomitees Verhandlungen über die «Bostudenzelg-Initiative» aufgenommen.
Als Ergebnis dieser Verhandlungen hat der Gemeinderat den Initiantinnen und Initianten zugesichert, dem Stadtrat für die UeO «Bostudenzelg Bläuerstrasse» einen Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau von mindestens 80 Prozent der Geschossfläche oberirdisch GFo des Wohnanteils auf dem städtischen Land zu beantragen und diesen Antrag loyal und unter Hinweis auf den vorliegenden Kompromiss zu vertreten. Diese Zusicherung hat der Stadtpräsident an der Stadtratssitzung vom 16. November 2023 in einer Erklärung des Gemeinderates auch öffentlich abgegeben. Im Gegenzug hat das Initiativkomitee die Bostudenzelg-Initiative nun im Sinne eines Kompromisses und im Interesse eines speditiven weiteren Planungsverfahrens vorbehaltlos zurückgezogen.
Stadtpräsident Raphael Lanz begrüsst den vorliegenden Kompromiss und den Rückzug dieser Initiative: «Damit kann verhindert werden, dass die geplante Überbauungsordnung im Bostudenzelg verzögert wird. Das beste Mittel gegen die Wohnungsnot ist der Bau von Wohnungen». Adrian Christen hält für das Initiativkomitee fest, dass mit den erreichten mindestens 80 Prozent die Ziele der Initiative für preisgünstigen Wohnraum fast erreicht werden. «Im Sinne eines Kompromisses möchten wir mit dem Rückzug der Initiative den Weg freimachen, dass es hier vorwärts geht. Wir vertrauen darauf, dass auch der Stadtrat diesem erzielten Kompromiss zustimmen wird.»
Die Behandlung der Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» im Stadtrat ist aus heutiger Sicht ca. für Herbst 2024 geplant. Die Kommunikation über die Frage der Gültigkeit der «Thu-ner Wohn-Initiative» erfolgt in den nächsten Tagen.
Zur Medienmitteilung.
Zur Webseite des Initiativ-Komitees.
Als Ergebnis dieser Verhandlungen hat der Gemeinderat den Initiantinnen und Initianten zugesichert, dem Stadtrat für die UeO «Bostudenzelg Bläuerstrasse» einen Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau von mindestens 80 Prozent der Geschossfläche oberirdisch GFo des Wohnanteils auf dem städtischen Land zu beantragen und diesen Antrag loyal und unter Hinweis auf den vorliegenden Kompromiss zu vertreten. Diese Zusicherung hat der Stadtpräsident an der Stadtratssitzung vom 16. November 2023 in einer Erklärung des Gemeinderates auch öffentlich abgegeben. Im Gegenzug hat das Initiativkomitee die Bostudenzelg-Initiative nun im Sinne eines Kompromisses und im Interesse eines speditiven weiteren Planungsverfahrens vorbehaltlos zurückgezogen.
Stadtpräsident Raphael Lanz begrüsst den vorliegenden Kompromiss und den Rückzug dieser Initiative: «Damit kann verhindert werden, dass die geplante Überbauungsordnung im Bostudenzelg verzögert wird. Das beste Mittel gegen die Wohnungsnot ist der Bau von Wohnungen». Adrian Christen hält für das Initiativkomitee fest, dass mit den erreichten mindestens 80 Prozent die Ziele der Initiative für preisgünstigen Wohnraum fast erreicht werden. «Im Sinne eines Kompromisses möchten wir mit dem Rückzug der Initiative den Weg freimachen, dass es hier vorwärts geht. Wir vertrauen darauf, dass auch der Stadtrat diesem erzielten Kompromiss zustimmen wird.»
Die Behandlung der Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» im Stadtrat ist aus heutiger Sicht ca. für Herbst 2024 geplant. Die Kommunikation über die Frage der Gültigkeit der «Thu-ner Wohn-Initiative» erfolgt in den nächsten Tagen.
Zur Medienmitteilung.
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