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Bund: Sonderprogramm 2021-2023

14.10.2020, Regionalverband Bern-Solothurn
Mit dem Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen schafft der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig sanieren. Aus dem Fonds de roulement gewährt er während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen. Das Programm ist auf die Jahre 2021 bis 2023 ausgelegt.
Viele Liegenschaften im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger bedürfen einer energetischen Sanierung. Mit einem auf die Jahre 2021 bis 2023 befristeten Sonderprogramm schafft der Bund einen Anreiz für umfassende Sanierungen, ohne dass dadurch die Mieten wesentlich steigen. Mit zinslosen Darlehen aus dem Fonds de roulement werden Erneuerungsvorhaben gefördert, bei welchen der Zustand der Gebäudehülle nachweislich auf die GEAK-Stufe B verbessert wird oder welche den Minergie-Standard erfüllen. Der Anreiz besteht darin, dass die Darlehen während den ersten 10 Jahren nicht verzinst werden müssen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre, und pro Wohnung wird ein Betrag von Fr. 50'000 ausgerichtet. Die Mieter sollen während den Bauarbeiten ihre Wohnung nicht verlassen müssen.

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