Abstimmungsanalyse zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
06.07.2020, Regionalverband Bern-Solothurn
Am 9. Februar 2020 fand die Abstimmung zur eidgenössischen Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» statt. Die Vorlage wurde mit 57 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, fand hingegen in der Westschweiz Zustimmung. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat eine Abstimmungsanalyse in Auftrag gegeben, deren Resultate heute veröffentlicht wurden. Diese zeigt die Struktur der Zustimmungs- bzw. der Ablehnungsfaktoren sowie die Einschätzung der schweizerischen Wohnungspolitik.
Frauen und junge Erwachsene legten am 9. Februar 2020 häufiger ein «Ja» in die Urne als Männer und ältere Personen. Dabei hatte die politische Orientierung einer Person den grössten Einfluss auf ihr Abstimmungsverhalten. Rund 9 von 10 an der Abstimmung Teilnehmenden, die sich auf dem politischen Spektrum links einordnen, stimmten für die Vorlage.
Neben soziodemografischen Merkmalen spielte die persönliche Betroffenheit eine Rolle. Fast 80 Prozent der Personen, für welche die Höhe der Wohnkosten zu finanziellen Einschränkungen führt, befürworteten die Vorlage. So stimmten auch mehr Alleinlebende für die Vorlage als Personen in Zwei- oder Mehrpersonenhaushalten. Weiter legten Personen, welche sich häufiger erfolglos um eine Wohnung beworben haben, häufiger ein «Ja» in die Urne. Mit abnehmender Wohndauer in der heutigen Wohnung erhöhte sich zudem die Zustimmung.
Legte eine Person am 9. Februar 2020 ein «Ja» in die Urne, tat sie dies vor allem, damit für mehr preisgünstigen Wohnraum gesorgt werde. Gegner der Vorlage begründeten ihren Entscheid vor allem damit, dass der Staat nicht in den Wohnungsmarkt eingreifen solle. Dieses Argument wurde in der Deutschschweiz deutlich stärker gewichtet als in der lateinischen Schweiz. Ebenso stark war ihrer Meinung nach das Argument, dass eine flächendeckende Quote von 10 Prozent gemeinnütziger Wohnungen falsch sei.
Neun von zehn Stimmbürgern sind der Meinung, dass die Miet- und Eigentumspreise in der Schweiz mindestens teilweise zu hoch seien. Für eine Mehrheit der Stimmberechtigten ist denn auch die Förderung von preisgünstigen Wohnungen ein probates Mittel zur Senkung der Wohnkosten.
Die Stimmbevölkerung unterstützt mehrheitlich eine Wohnungspolitik, die gemeinnützigen Wohnraum fördert: Für zwei von drei Stimmberechtigten - über die verschiedenen soziodemografischen Bevölkerungsgruppen hinweg - ist Wohnen ein Grundrecht und darf deshalb nicht gänzlich der freien Marktlogik überlassen werden.
Unabhängig von der Volksinitiative befürwortet die Stimmbevölkerung verschiedene Massnahmen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Deutlich wird beispielsweise die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften der öffentlichen Hand für Genossenschaften und andere Anbieter gemeinnütziger Wohnungen unterstützt. Mit der Ablehnung der Volksinitiative ist am 9. Februar 2020 ein neuer Rahmenkredit für Darlehen freigegeben worden. Zudem ist beabsichtigt, dass der Bundesrat nach den Sommerferien dem Parlament eine Botschaft über einen neuen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften) zuleiten wird, damit dieses Instrument weiterhin eingesetzt werden kann, wie es im Abstimmungskampf in Aussicht gestellt wurde.
Die Abstimmungsanalyse wurde von der Forschungsstelle sotomo im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen durchgeführt. Neben einer repräsentativen Nachabstimmungsbefragung wurde anhand von Sekundärdaten untersucht, welche gemeindespezifischen Merkmale für den Ja-Stimmenanteil relevant waren.
Zum Originaltext auf der BWO Webseite.
Neben soziodemografischen Merkmalen spielte die persönliche Betroffenheit eine Rolle. Fast 80 Prozent der Personen, für welche die Höhe der Wohnkosten zu finanziellen Einschränkungen führt, befürworteten die Vorlage. So stimmten auch mehr Alleinlebende für die Vorlage als Personen in Zwei- oder Mehrpersonenhaushalten. Weiter legten Personen, welche sich häufiger erfolglos um eine Wohnung beworben haben, häufiger ein «Ja» in die Urne. Mit abnehmender Wohndauer in der heutigen Wohnung erhöhte sich zudem die Zustimmung.
Legte eine Person am 9. Februar 2020 ein «Ja» in die Urne, tat sie dies vor allem, damit für mehr preisgünstigen Wohnraum gesorgt werde. Gegner der Vorlage begründeten ihren Entscheid vor allem damit, dass der Staat nicht in den Wohnungsmarkt eingreifen solle. Dieses Argument wurde in der Deutschschweiz deutlich stärker gewichtet als in der lateinischen Schweiz. Ebenso stark war ihrer Meinung nach das Argument, dass eine flächendeckende Quote von 10 Prozent gemeinnütziger Wohnungen falsch sei.
Neun von zehn Stimmbürgern sind der Meinung, dass die Miet- und Eigentumspreise in der Schweiz mindestens teilweise zu hoch seien. Für eine Mehrheit der Stimmberechtigten ist denn auch die Förderung von preisgünstigen Wohnungen ein probates Mittel zur Senkung der Wohnkosten.
Die Stimmbevölkerung unterstützt mehrheitlich eine Wohnungspolitik, die gemeinnützigen Wohnraum fördert: Für zwei von drei Stimmberechtigten - über die verschiedenen soziodemografischen Bevölkerungsgruppen hinweg - ist Wohnen ein Grundrecht und darf deshalb nicht gänzlich der freien Marktlogik überlassen werden.
Unabhängig von der Volksinitiative befürwortet die Stimmbevölkerung verschiedene Massnahmen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Deutlich wird beispielsweise die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften der öffentlichen Hand für Genossenschaften und andere Anbieter gemeinnütziger Wohnungen unterstützt. Mit der Ablehnung der Volksinitiative ist am 9. Februar 2020 ein neuer Rahmenkredit für Darlehen freigegeben worden. Zudem ist beabsichtigt, dass der Bundesrat nach den Sommerferien dem Parlament eine Botschaft über einen neuen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften) zuleiten wird, damit dieses Instrument weiterhin eingesetzt werden kann, wie es im Abstimmungskampf in Aussicht gestellt wurde.
Die Abstimmungsanalyse wurde von der Forschungsstelle sotomo im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen durchgeführt. Neben einer repräsentativen Nachabstimmungsbefragung wurde anhand von Sekundärdaten untersucht, welche gemeindespezifischen Merkmale für den Ja-Stimmenanteil relevant waren.
Zum Originaltext auf der BWO Webseite.