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Die Stadtberner Wohninitiative ist gültig!

02.12.2019, Regionalverband Bern-Solothurn
Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Stadtberner Wohninitiative abgewiesen. Die Initiative verlangt, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung preisgünstig oder gemeinnützig sein muss.  
Nach dem berninschen Verwaltungsgericht befand nun auch das Bundesgericht die Wohninitiative für zulässig.  Das Stimmvolk hatte die Initiative 2014 deutlich angenommen. Dagegen wehrte sich unter anderem der Hauseigentümerverband und reichte Beschwerde ein.
Die Stadt Bern teilte mit, die neue Bestimmung werde voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten.