Beschwerde gegen die Wohninitiative abgewiesen
07.06.2018, Regionalverband Bern-Solothurn
Das bernische Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde von Hauseigentümern gegen die Stadtberner Wohninitiative ab.
Vier Jahre nach dem Ja des Volks hat die Stadtberner Wohninitiative eine wichtige juristische Hürde genommen. Das kantonale Verwaltungsgericht erklärte das Begehren am 7. Juni für zulässig und wies eine Beschwerde von Hauseigentümern und bürgerlichen Politikern ab. Die Initiative stelle keine unzulässige Einschränkung in die Wirtschaftsfreiheit dar, befand das Fünfergremium. Die Eigentumsgarantie werde nicht verletzt, ebensowenig das auf Bundesebene geregelte Mietrecht.
Die Stimmberechtigten hatten die Wohninitiative im Mai 2014 mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Bei Um- und Neueinzonungen soll mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungen sollen dauerhaft in Kostenmiete vermietet oder der Boden an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden.
Die Stimmberechtigten hatten die Wohninitiative im Mai 2014 mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Bei Um- und Neueinzonungen soll mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungen sollen dauerhaft in Kostenmiete vermietet oder der Boden an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden.