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Vernehmlassung Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG)

12.08.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
Der Verband Wohnbaugenossenschaften Bern- Solothurn unterstützt die Aufhebung der Befristung des PMG, wie sie der Regierungsrat vorschlägt.
Aufgrund einer durchwegs positiven Bilanz des PMG und der Förderstelle in den ersten 3 Jahren sowie der effizienten Zusammenarbeit mit dem beco im Rahmen des Leistungsvertrages begrüsst der Verband „Wohnbaugenossenschaften Schweiz“ die Aufhebung der Befristung des PMG mit allem Nachdruck.
Eine kantonale Wohnbauförderungspolitik muss längerfristig aufgebaut und konsolidiert werden, damit sie nachhaltige Wirkung zeigen kann.
 
Die Aufhebung der Befristung zeigt, dass der Regierungsrat gewillt ist, den Verfassungsartikel Art. 40 („Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen für die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse. Sie fördern den preisgünstigen Wohnungsbau“) mit dem PMG als wichtiges Standbein weiterhin umzusetzen.
 
Auch die Entwicklungen der letzten Jahre bei den Wohnbaugenossenschaften selber zeigen in Richtung eines wachsenden Bedarfs an Unterstützung und Förderung. Angesichts des Alters vieler Genossenschafts-Liegenschaften stehen wichtige strategische Entscheidungen an, die von umfassenden Renovationen bis zu Ersatzneubauten gehen können. Ebenso stellen sich in den nächsten Jahren für Genossenschaften und Gemeinden vielerorts die Frage nach der Erneuerung der Baurechtsverträge und damit die Diskussion um Bedeutung und Aufgaben der gemeinnützigen Wohnbauträger.
Die Bedeutung des PMG und der Förderstelle wird in den nächsten Jahren also sicher weiter zunehmen.