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Erleichterter Zugang zu Bauland

28.10.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
Bundesrat ermöglicht, dass FdR-Darlehen für Landerwerb eingesetzt werden können
Die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement konnten gemeinnützige Bauträger bisher für den Bau, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnungen beantragen. Ab 2014 sollen die Gelder unter bestimmten Bedingungen auch für den Kauf von geeignetem Bauland beansprucht werden können. Mit dieser Verordnungsänderung will der Bundesrat gemäss eigenen Angaben dazu beitragen, dass die gemeinnützigen Bauträger ihre Rolle auf dem Wohnungsmarkt besser wahrnehmen können und zur Linderung der Wohnungsknappheit beitragen.