Ja des Nationalrats zum Rahmenkredit EGW
10.03.2015, Regionalverband Bern-Solothurn
Klares Ja des Nationalrats zum neuen Rahmenkredit für die EGW
Am 9. März hat der Nationalrat mit 135 gegen 50 Stimmen den neuen Rahmenkredit über CHF 1900 Mio. zur Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale EGW bewilligt. Auch die Ausgabenbremse, welche ein absolutes Mehr verlangt (101 Stimmen), wurde mit 137 Ja problemlos überwunden. Der Ständerat hatte bereits im letzten Dezember zugestimmt. Somit kann die EGW ihre Anleihetätigkeit für weitere fünf Jahre fortsetzen.
Gegen das Geschäft votierten die fast geschlossene SVP sowie ein Ratsmitglied der FDP. Zwei enthielten sich der Stimme. Alle anderen Fraktionen verwiesen auf den Verfassungs- und Gesetzesauftrag, betonten die sorgfältige Geschäftspolitik der EGW und die Tatsache, dass die seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes gesprochenen Bürgschaften bisher in keinem einzigen Fall eingelöst werden mussten.
Grosses Gewicht hatte die offizielle und aktive Unterstützung der Vorlage durch den Städte- und den Gemeindeverband. Verschiedene Wohnbaugenossenschaften und Einzelpersonen haben sich zudem bei Ratsmitgliedern in ihrem Umfeld persönlich für ein Ja eingesetzt.
Diese vielfältige Unterstützung und das klare Ja des Parlaments im Jubiläumsjahr der 1990 gegründeten EGW bedeuten eine schöne Anerkennung für deren Tätigkeit.
Am 9. März hat der Nationalrat mit 135 gegen 50 Stimmen den neuen Rahmenkredit über CHF 1900 Mio. zur Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale EGW bewilligt. Auch die Ausgabenbremse, welche ein absolutes Mehr verlangt (101 Stimmen), wurde mit 137 Ja problemlos überwunden. Der Ständerat hatte bereits im letzten Dezember zugestimmt. Somit kann die EGW ihre Anleihetätigkeit für weitere fünf Jahre fortsetzen.
Gegen das Geschäft votierten die fast geschlossene SVP sowie ein Ratsmitglied der FDP. Zwei enthielten sich der Stimme. Alle anderen Fraktionen verwiesen auf den Verfassungs- und Gesetzesauftrag, betonten die sorgfältige Geschäftspolitik der EGW und die Tatsache, dass die seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes gesprochenen Bürgschaften bisher in keinem einzigen Fall eingelöst werden mussten.
Grosses Gewicht hatte die offizielle und aktive Unterstützung der Vorlage durch den Städte- und den Gemeindeverband. Verschiedene Wohnbaugenossenschaften und Einzelpersonen haben sich zudem bei Ratsmitgliedern in ihrem Umfeld persönlich für ein Ja eingesetzt.
Diese vielfältige Unterstützung und das klare Ja des Parlaments im Jubiläumsjahr der 1990 gegründeten EGW bedeuten eine schöne Anerkennung für deren Tätigkeit.