Newsletter
abonnieren

 

Genehmigung Charta 2018–2021 für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Biel und den gemeinnützigen Bieler Wohnbauträgern

25.02.2018, IG Biel-Seeland
Der Gemeinderat hat die überarbeitete Charta für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Biel und den gemeinnützigen Bieler Wohnbauträgern für die Jahre 2018–2021 genehmigt. An seiner Sitzung vom 5. Februar 2018 hat der Vorstand der IG Biel-Seeland der Charta 2018–2021 ebenfalls zugestimmt.
Die Aktualisierung der Charta war erforderlich aufgrund des am 8. August 2016 in Kraft getretenen Reglements über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (RFGW) sowie der Arbeitsaufnahme der Arbeitsgruppe gemeinnütziger Wohnungsbau (AGGW), welche paritätisch aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadt Biel sowie der gemeinnützigen Wohnbauträgern zusammensetzt ist.
 
Die Charta regelt die Grundzüge und Absichten der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Biel und den gemeinnützigen Wohnbauträgern für die nächsten vier Jahre mit dem Ziel der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Stadt Biel.