Newsletter
abonnieren

 

Faktenblatt Objekt- u. Subjekthilfe

24.03.2016, Regionalverband Bern-Solothurn
Bezahlbarer Wohnraum – welche Förderung ist sinnvoll?
Die Vor- und Nachteile der Objekt- und der Subjekthilfe
B
Die öffentliche Hand hat verschiedene Mittel, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Mit der Objekthilfe kann sie gemeinnützige Bauträger dabei unterstützen, preisgünstigen Wohnraum anzubieten. Bei der Subjekthilfe werden Wohnungszuschüsse direkt an Haushalte mit geringem Einkommen ausbezahlt.

Für die Subjekthilfe sprechen vor allem ihre Treffsicherheit und der allgemeine Rechtsanspruch. Die Subjekthilfe finanziert aber in der Tendenz auch überteuerte Mieten bzw. die hohen Renditeerwartungen privater Wohnungsanbieter.

Die Objekthilfe hat den grossen Vorteil, dass sie nachhaltig wirkt. Die erstellten Wohnungen bleiben auf Dauer preiswert. Die Wohnungen werden zur Kostenmiete abgegeben,  sie unterliegen Vermietungsrichlinien und einem Spekulationsverbot.

Interessiert? Laden Sie sich das Faktenblatt "Objekt- oder Subjekthilfe" als PDF herunter.
Oder lesen Sie einen der Artikel aus der "Schweizer Volkswirtschaft" oder aus der Zeitschrift für Sozialhilfe" zum Thema (vgl. PDF)