Modellvorhaben

16.10.2019
Verordnung über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Gemeinsam in der AGGW wurde diese Verordnung earbeitet. Sie bezweckt den Vollzug der Bestimmungen des Reglements über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus vom 29. Juni 2016 (RFGW)2. Sie legt namentlich die Voraussetzungen für den Abschluss und die Verlängerung von Baurechtsverträgen zwischen der Stadt Biel und gemeinnützigen Wohnbauträgern sowie die Grundsätze und Eckwerte für die Bestimmung des Baurechtszinses fest. Ferner regelt sie die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Wohnbauträgern und den städtischen Organen mit dem Ziel der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Verordnung SGR 854.11

13.07.2018
Gemeinnütziger Wohnungsbau als Chance zur Innenentwicklung. Fokus Biel

Der gemeinnützige Siedlungsbestand der Schweiz birgt ein erhebliches Potenzial für die Siedlungsentwicklung nach innen
und die Erhöhung der heutigen Bewohnerschaft. Mit geeigneten raumplanerischen Instrumenten und Prozessen kann die Transformation dieses Siedlungsbestandes in einer qualitätsvollen und nachhaltigen Weise umgesetzt werden.
 

10.10.2017
Entwicklungspotenziale Bieler Genossenschaftssiedlungen

Die Stadt Biel weist schweizweit einen der höchsten Anteile an Liegenschaften aus, die sich im Besitz von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden. Viele dieser Liegenschaften stehen ausserdem auf Grundstücken, welche die Stadt den Genossenschaften im Baurecht abgibt. Der Bund hat das Projekt der Stadt als eines von fünf Modellvorhaben im Themenbereich «Ausreichendes und bedürfnisgerechtes Wohnangebot schaffen» ausgewählt.
Die Stadt hat mit gemeinsam mit den Wohnbaugenossenschaften eine Studie über die Wohnsituation erstellt.  In enger Zusammenarbeit mit den Genossenschaften sind nun Vorstellungen entwickelt worden, wie im Verlauf der kommenden Jahre die verschiedenen Liegenschaften erneuert und die umgebenden Gebiete weiterentwickelt werden können.  Die detaillierte Beurteilung jedes einzelnen Grundstücks und die daraus abgeleiteten Handlungsansätze und -spielräume bilden das Fundament für die städtischen Behörden, wie im Dialog mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern die verschiedenen Quartiere weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden können. Aus Sicht der Projektbegleitung des Bundes ist es deshalb wichtig, dass mit dieser günstigen Ausgangslage für beide Seiten – Stadt und Genossenschaften – die Motivation gegeben ist, dieses Ziel nicht nur kurzfristig anzustreben, sondern sich auch langfristig für eine lebendige und durchmischte Stadt einzusetzen.

Projektorganisation Modellvorhaben
Projektorganisation Modellvorhaben