15.12.2013, IG Bienne-Seeland
Sitzungsdaten IG Biel 2014
Die Sitzungen finden jeweils bei der Eisenbahner Baugenossenschaft-Nidau an der Genossenschaftsstrasse 18, 2560 Nidau, um 18 Uhr statt.
1. Sitzung Di. 18. Februar 2014
2. Sitzung Di. 10. Juni 2014
3. Sitzung Di. 26. August 2014
4. Sitzung Di. 18. November 2014, anschliessen gehen wir noch einen Happen essen
1. Sitzung Di. 18. Februar 2014
2. Sitzung Di. 10. Juni 2014
3. Sitzung Di. 26. August 2014
4. Sitzung Di. 18. November 2014, anschliessen gehen wir noch einen Happen essen
11.12.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
gemeinnützige Wohnraumförderung
Die politische Diskussion ist lanciert....
Der Bund zeigt in seinem Artikel vom 7.12.13 ein gutes Beispiel der Kantonalen Förderung. Mit einem kleinen Förderbeitrag konnte geholfen werden, dass 42 Wohnungen im Rossfeld- Quartier von der neugegründeten MieterInnen- Genossenschaft übernommen werden konnten.
Leider entsprechen nicht alle Zitate in der Verkürzung dem eigentlichen Sinn der Antworten....
Artikel und Replik als PDF beiliegend.
Leider entsprechen nicht alle Zitate in der Verkürzung dem eigentlichen Sinn der Antworten....
Artikel und Replik als PDF beiliegend.
04.12.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
Grossrat spart bei der Wohnbauförderung
Der Verband der Wohnbaugenossenschaften ist enttäuscht, dass der Grossrat im Rahmen der Spardebatte das Budget für das "Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG)" fürs 2014 so massiv gekürzt hat, dass das Gesetz auf dem Spar-Weg faktisch ausser Kraft gesetzt ist.
Medienmitteilung beiliegend
Medienmitteilung beiliegend
04.12.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
Grossrat spart bei der Wohnbauförderung
Der Verband der Wohnbaugenossenschaften ist enttäuscht, dass der Grossrat im Rahmen der Spardebatte das Budget für das "Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG)" fürs 2014 so massiv gekürzt hat, dass das Gesetz auf dem Spar-Weg faktisch ausser Kraft gesetzt ist.
Medienmitteilung beiliegend
Medienmitteilung beiliegend
Gemäss parlamentarischem Fahrplan war und ist geplant, die vom Regierungsrat beantragte Fortführung des erfolgreichen Gesetzes über das nächste Jahr hinaus in einem ordentlichen Verfahren in der Kommission und im Grossrat in der Märzsession 2014 zu diskutieren.
Mit dem Grossratsbeschluss sind praktisch sämtliche möglichen Fördergelder für das 2014 ohne inhaltliche Diskussion und ohne Abwägung der konkreten Erfahrungen gestrichen worden.
Dieses Vorgehen widerspricht unserem Verständnis einer verlässlichen politischen Kultur. Denn damit hebelt der Grossrat nicht nur das von ihm selber ab 2011 für vier Jahre erlassene Gesetz vorzeitig aus, sondern er missachtet auch die Zusage an die Initanten der kantonalen Initiative „günstig wohnen“. Diese hatten zu Gunsten des Gegenvorschlags die Initiative zurückgezogen.
Wir hoffen, dass im Rahmen der Diskussion um die Weiterführung des Gesetzes die Erkenntnis wachsen wird, dass diese bescheidene Wohnbauförderung ein wichtiger Beitrag zum Ziel einer preisgünstigen Ergänzung des Wohnungsbestandes im Sinne der Verfassung geleistet werden kann. ( Art. 40: „Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen für die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse. Sie fördern den preisgünstigen Wohnungsbau“)
Wir sind überzeugt, dass dank den Aktivitäten des Gesetzes mit der Kombination von Beratungen und Unterstützungsbeiträgen, zusammen mit der traditionell verankerten Selbsthilfe in den Genossenschaften selbst, die Dynamik der letzten Jahre erhalten bleibt und weiterhin Früchte trägt zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Bern!
Mit dem Grossratsbeschluss sind praktisch sämtliche möglichen Fördergelder für das 2014 ohne inhaltliche Diskussion und ohne Abwägung der konkreten Erfahrungen gestrichen worden.
Dieses Vorgehen widerspricht unserem Verständnis einer verlässlichen politischen Kultur. Denn damit hebelt der Grossrat nicht nur das von ihm selber ab 2011 für vier Jahre erlassene Gesetz vorzeitig aus, sondern er missachtet auch die Zusage an die Initanten der kantonalen Initiative „günstig wohnen“. Diese hatten zu Gunsten des Gegenvorschlags die Initiative zurückgezogen.
Wir hoffen, dass im Rahmen der Diskussion um die Weiterführung des Gesetzes die Erkenntnis wachsen wird, dass diese bescheidene Wohnbauförderung ein wichtiger Beitrag zum Ziel einer preisgünstigen Ergänzung des Wohnungsbestandes im Sinne der Verfassung geleistet werden kann. ( Art. 40: „Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen für die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse. Sie fördern den preisgünstigen Wohnungsbau“)
Wir sind überzeugt, dass dank den Aktivitäten des Gesetzes mit der Kombination von Beratungen und Unterstützungsbeiträgen, zusammen mit der traditionell verankerten Selbsthilfe in den Genossenschaften selbst, die Dynamik der letzten Jahre erhalten bleibt und weiterhin Früchte trägt zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Bern!
15.11.2013, IG Thun-Oberland
Zusammenfassung_Informationsaustausch_26_11_2012_IG_T_2927.pdf
Zusammenfassung_WShop_Steueroptimierungen_30_07_2013__2581.pdf
Zusammenfassung_WShop_Steueroptimierungen_30_07_2013__2581.pdf
06.11.2013, IG Bienne-Seeland
Einladung Infoabend Baurecht
06.11.2013, IG Biel-Seeland
IG Biel Sitzung vom 19.11.1
Viertes Treffen im 2013 der Bieler Wohnbaugenossenschaften im Genossenschaftssaal Nidau.
31.10.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
Präsidentenkonferenz
Themen:
- Aktuelles aus dem Verband
- Finanzierungen, langfristige Finanzplanung, Genossen-schaftsbuchhaltungen
Daniel Blumer schildert die politische Situation um die Zukunft der Kantonalen Wohnbauförderung. Angesichts der positiven Bilanz der ersten 3 Jahre will der Regierungsrat die Befristung des Gesetzes zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus PMG aufheben.
Leider zeigen die bisherigen Stellungnahmen insbesondere der bürgerlichen Parteien keine ausreichende Unterstützung für das Gesetz.
Der Regionalverband vermutet partei- statt sachpolitische Gründe für diese Vorbehalte, da dieses Gesetz trotz bescheidener Mittel eine grosse katalysatorische Wirkung gezeigt hat. Angesichts der vielen Projekt- und Beratungsanfragen von Genossenschaften und von Gemeinden an die Förderstelle wäre eine Aufhebung des Gesetzes mit der gut angelaufenen Förderstelle ein grosser Verlust.
Ohne dieses Gesetz würde sich der Kanton Bern komplett aus der Wohnbauförderung verabschieden, was angesichts des aktuellen breiten Interesses der Oeffenlichkeit an der Wohnungspolitik unverständlich wäre.
Jürg Sollberger orientierte über die Tätigkeiten der IG Bern mit Verhandlungen mit der Stadt für einen neuen Muster- Baurechtsvertrag sowie für neue Planungsareale.
Auch in Solothurn wie auch in Olten sind Kontakte zu Behörden eingefädelt, um neue Chancen für Genossenschaften mit den Behörden zu erörtern.
Heidi Lüdi stellte in einem tour d’horizont die laufenden Projekte in Biel vor, deren Wichtigstes in Koordination mit dem Verband ebenfalls die Erneuerung der auslaufenden Baurechtsverträge mit der Stadt ist. Dazu kommen Vernetzungs- Bemühungen unter den Genossenschaften wie auch Initiativen für neue Bauareale.
Im thematischenTeil der Konferenz stellte
Stefan Mühlemann die verschiedenen Finanzierungs“produkte“ von Banken für Genossenschaften vor. Mit einer auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Finanzstrategie kann eine spezifische Finanzierung aufgebaut werden, die den verschieden gewichteten Aspekten wie Zinskosten, Laufzeit, Risiko resp. Sicherheit Rechnung tragen.
Markus Harsch wies in seinem Referat auf die Bedeutung einer umfassenden strategischen Planung hin. Diese muss nicht nur finanziell aufgehen, sondern sich am Bedarf des Unterhalts resp. der Erneuerung orientieren. Mit einer langfristig angelegten Finanzstrategie entgeht die Genossenschaft der Gefahr zu geringer Mieteinnahmen. Für Unterhalt, Rückstellungen, Amortisationen, grosszyklische Erneuerungen bis hin zu Ersatzneubauten müssen ausreichende Mittel bereit gestellt, d.h. zusammengespart werden.
Folien der Referate als PDF beiliegend.
Leider zeigen die bisherigen Stellungnahmen insbesondere der bürgerlichen Parteien keine ausreichende Unterstützung für das Gesetz.
Der Regionalverband vermutet partei- statt sachpolitische Gründe für diese Vorbehalte, da dieses Gesetz trotz bescheidener Mittel eine grosse katalysatorische Wirkung gezeigt hat. Angesichts der vielen Projekt- und Beratungsanfragen von Genossenschaften und von Gemeinden an die Förderstelle wäre eine Aufhebung des Gesetzes mit der gut angelaufenen Förderstelle ein grosser Verlust.
Ohne dieses Gesetz würde sich der Kanton Bern komplett aus der Wohnbauförderung verabschieden, was angesichts des aktuellen breiten Interesses der Oeffenlichkeit an der Wohnungspolitik unverständlich wäre.
Jürg Sollberger orientierte über die Tätigkeiten der IG Bern mit Verhandlungen mit der Stadt für einen neuen Muster- Baurechtsvertrag sowie für neue Planungsareale.
Auch in Solothurn wie auch in Olten sind Kontakte zu Behörden eingefädelt, um neue Chancen für Genossenschaften mit den Behörden zu erörtern.
Heidi Lüdi stellte in einem tour d’horizont die laufenden Projekte in Biel vor, deren Wichtigstes in Koordination mit dem Verband ebenfalls die Erneuerung der auslaufenden Baurechtsverträge mit der Stadt ist. Dazu kommen Vernetzungs- Bemühungen unter den Genossenschaften wie auch Initiativen für neue Bauareale.
Im thematischenTeil der Konferenz stellte
Stefan Mühlemann die verschiedenen Finanzierungs“produkte“ von Banken für Genossenschaften vor. Mit einer auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Finanzstrategie kann eine spezifische Finanzierung aufgebaut werden, die den verschieden gewichteten Aspekten wie Zinskosten, Laufzeit, Risiko resp. Sicherheit Rechnung tragen.
Markus Harsch wies in seinem Referat auf die Bedeutung einer umfassenden strategischen Planung hin. Diese muss nicht nur finanziell aufgehen, sondern sich am Bedarf des Unterhalts resp. der Erneuerung orientieren. Mit einer langfristig angelegten Finanzstrategie entgeht die Genossenschaft der Gefahr zu geringer Mieteinnahmen. Für Unterhalt, Rückstellungen, Amortisationen, grosszyklische Erneuerungen bis hin zu Ersatzneubauten müssen ausreichende Mittel bereit gestellt, d.h. zusammengespart werden.
Folien der Referate als PDF beiliegend.
28.10.2013, Regionalverband Bern-Solothurn
Erleichterter Zugang zu Bauland
Bundesrat ermöglicht, dass FdR-Darlehen für Landerwerb eingesetzt werden können
Die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement konnten gemeinnützige Bauträger bisher für den Bau, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnungen beantragen. Ab 2014 sollen die Gelder unter bestimmten Bedingungen auch für den Kauf von geeignetem Bauland beansprucht werden können. Mit dieser Verordnungsänderung will der Bundesrat gemäss eigenen Angaben dazu beitragen, dass die gemeinnützigen Bauträger ihre Rolle auf dem Wohnungsmarkt besser wahrnehmen können und zur Linderung der Wohnungsknappheit beitragen.
17.10.2013, IG Bern
Abstimmung am 18.Mai 2014
Der Berner Gemeinderat empfiehlt ein Ja für die Initiative "für bezahlbaren Wohnraum" einzulegen.
Die Initiative für bezahlbaren Wohnraum wird auch von Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn unterstützt. Der Regionalverband ist erfreut über die positive Haltung des Berner Gemeinderats.
Mehr zur Medienmitteilung des Initiativkomitees finden Sie auf untenstehendem PDF.
www.wohnenfueralle.ch
Mehr zur Medienmitteilung des Initiativkomitees finden Sie auf untenstehendem PDF.
www.wohnenfueralle.ch